Reiseinformationen für die Provence

Urlaub in der Provence – Urlaub in Frankreich

Sie möchten die Provence entdecken und eine der bezauberndsten Gegenden Frankreichs kennen lernen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir möchten Ihnen dabei aber nicht nur Informationen zu Landschaften, Sehenswürdigkeiten und Spezialitäten der Provence zur Verfügung stellen. Vielmehr wollen wir Sie auf Ihren Urlaub in der Provence einstimmen und Ihnen einige Eigentümlichkeiten „ à la française“ näher bringen. Auch wenn Frankreich geographisch unser Nachbar ist, so kann man doch viele kulturelle Unterschiede feststellen. Ein Vorteil für denjenigen, der sich damit vertraut macht und sich auf die anderen Sitten und Bräuche einlässt. Denn nur so können Sie das „Savoir vivre“ der Franzosen und Ihren Urlaub in der Provence genießen! Des Weiteren geben wir Ihnen einen Einblick über die Unterkünfte "Gästezimmer", "Hotel", "Ferienwohnung", "Ferienhaus" und "Schloss".

Die Reiseinformationen für die Provence sowie Informationen zu den Unterkünften stehen Ihnen hier als .pdf-Datei zum Download zur Verfügung.


Die wichtigsten Informationen im Überblick

Urlaubsanreise
Die Anmietzeiten von Ferienobjekten sind in Frankreich genau festgelegt. Sie gelten von Samstag bis Samstag (dies gilt nicht für Privatunterkünfte und Hotels). Daher sind auch die An- und Abreisezeiten auf diese Tage festgesetzt. Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber leider nicht in der Hochsaison. Wie Sie vielleicht wissen, folgen die Franzosen auch festen Tagesmahlzeiten, so dass sie Sie gerne im Laufe des Vormittages und auch des Nachmittags empfangen werden. Anreisezeiten zwischen 8-9 Uhr, 12-14 Uhr und 19.30-21 Uhr sind Zeiten, die sich für den französischen Vermieter nur schwer realisieren lassen. Sollten Sie jedoch innerhalb dieser Zeiten bereits an Ihrem Ferienort sein, dann nutzen Sie die ersten Momente dafür, die Gegend auf sich wirken zu lassen. Vielleicht in einem kleinen Bistro am Marktplatz, oder in der Sonne am Strand oder aber auch für den ersten Einkauf.

Franzosen und Fremdsprachen
Wir sind uns darüber bewusst, dass der Franzose seine Sprache liebt. Dennoch sind die jungen Franzosen durch den schulischen Bildungsplan dazu angehalten, Fremdsprachen zu lernen. An erster Stelle steht hier sicherlich Englisch, aber auch Deutsch ist auf dem Lehrplan zu finden. Die ältere Generation tut sich mit Fremdsprachen schwer. Der französische Gastgeber ist allerdings ein Meister der Gesten. Mit Händen und Füßen kommt man also schon sehr weit! Ganz besonders freuen sich die französischen Landsleute, wenn man ein paar französische Sätze kann. Sie werden sehen, dann tun sie alles für Sie! In Hotels ist Englisch eine Selbstverständlichkeit.

Französischen Zimmer
Französische Zimmer sind in der Regel kleiner als die Zimmer in deutschen Hotels oder anderen Unterkünften. Trotzdem redet man aber von „großen Zimmern". In Frankreich zählt aber nicht die m²-Größe, sondern die Größe des Bettes. In einem oft 15m² „kleinen" Zimmer finden Sie ein großes Bett, sprich ein Doppelbett. Das in Deutschland übliche Einzelbett ist schwer zu finden.

Doppelbett
Das französische Doppelbett hat meist eine Größe von 140 x 190 m. Sie liegen auf einer durchgehenden Matratze und unter einer Decke. Sollte das für Sie ungewohnt oder unvorstellbar sein, dann fragen Sie Ihre Gastgeber einfach nach einer Zusatzdecke oder haben sogar selbst noch eine im Gepäck. Was die Decke betrifft, so handelt es sich dabei nicht um eine schöne, kuschlige Daunendecke, wie Sie es vielleicht von zu Hause kennen, sondern oft um eine Wolldecke über einem Bettlacken. Auch die Daunendecke erobert nach und nach Frankreich, aber ob Sie diese auch in Ihrer gewählten Unterkunft vorfinden werden, kann leider nicht garantiert werden. Und wenn es eine Daunendecke gibt, dann aber wieder nur als eine große Decke für beide! Vielleicht ist da einfach die Zeit zum Kuscheln gekommen...
Das große Doppelbett hat die Maße 160 x 200 m. Diese Größe wird aber extra ausgewiesen und das so genannte „Twin-Bett“ ist das Pendant zum deutschen Doppelbett: 2 Matratzen und 2 Bettdecken.

Essenszeiten
Der Franzose legt großen Wert auf seine tägliche Mahlzeiten und die damit verbundenen Essenszeiten. Ein Frühstück, ein warmes Mittagessen , ein „Goûter“ und ein warmes Abendessen stehen dabei täglich auf dem Programm. Dabei isst und genießt man gemeinsam - ob in der Runde von Kollegen, Freunden oder mit der Familie. Eine Zeit, die dem Franzosen heilig ist.

Frühstück
Mit dem Frühstück beginnt der Tag! Auch in Frankreich, nur ganz anders als wir es kennen. Hier fällt das Frühstück viel süßer aus. Es gibt Baguette, Marmelade, Croissant und ein Pain au Chocolat (Schokoladenbrötchen). Wie Sie sehen können, steht Käse, Wurst und ein Frühstücksei nicht auf dem französischen Frühstücksplan. Zu jedem Frühstück gibt es Tee, Kaffee, Orangensaft und eine heiße Schokolade.

Mittag- und Abendessen
Zwischen 12-14 Uhr macht der Franzose Pause und isst zu Mittag. Möchten Sie in einem Restaurant um 15 Uhr zu Mittag essen, so sind Sie zu spät, denn dann befindet sich der Koch bereits in den Vorbereitungen für das Abendmenü, das man zwischen 19.30-21.30 Uhr serviert bekommt. Natürlich finden Sie in den Großstädten auch die durchgehend geöffnete Küche, aber wir raten Ihnen, einen Umweg um diese Restaurants zu machen und lieber einen kleinen Snack wie Baguette mit Käse, Pasteten und einem guten Tropfen Wein zu genießen. Und wenn Sie pünktlich dran sind, dann können Sie sich Mittags natürlich auch für ein „Plat du Jour“ (Tagesmenü) entscheiden. Gerne geben wir Ihnen hierzu Tipps und Empfehlungen vor Ihrer Abreise. Sie werden sehen - das Preis-Leistungsverhältnis stimmt!

Käseplatte
Obwohl der Franzose auch wandert, ist ihm die deutsche Brotzeit eher unbekannt. Die Käseplatte, die Sie auf der französischen Speisekarte finden, ist Teil des 4-Gänge-Menüs am Abend und ist ganz selten nur separat zu bestellen. Falls Sie nach einer kleinen Zwischenmahlzeit suchen, so bietet die französische Speisekarte oft leckere Salate, Sandwiches oder Toastgerichte wie z. B. Hawai-Toast.

Kuchen, süße Teilchen
Das Angebot an Kuchen und kleinen süßen Raffinessen in den Bäckereien und sogar auch in den Supermärkten ist fantastisch und sehr zu empfehlen. Sollten Sie an einer Bäckerei vorbeikommen, so nehmen Sie sich ruhig ein oder zwei oder drei Leckereien mit.

Apéritif
Die Einnahme des Apéritifs ist nicht festgelegt auf mittags oder abends. Man zelebriert ihn immer: Mittags um 12 Uhr und abends um 19 Uhr. Süßer Wein, Spirituosen, ein Sortiment an Mixgetränken und dazu eine große Auswahl an Knabbereien. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn man Sie „nur" zum Apéritif einlädt. Es ist völlig normal, den Apéritif gemeinsam einzunehmen, das Essen aber im eigenen Haus. Wir hoffen sehr, dass Ihre Gastwirte Sie zu dieser geselligen Runde einladen, damit Sie ein Stück französischer Kultur kennen und sicherlich auch schätzen lernen.

Begrüßung/Verabschiedung mit Küsschen
Ein Küsschen zur Begrüßung und zum Abschied auf die Wange ist für die Franzosen ganz normal. Rechts und links, rechts und links und wieder rechts oder vielleicht doch nochmal links... Das ist entweder ein richtiger Kuss oder nur eine Berührung der Wange, bei der der Kuss an der Wange vorbei in die Luft geht. Da kommt man manchmal ganz schön ins Schleudern, vor allem, weil der Franzose manchmal gar nichts mit der ausgestreckten Hand anzufangen weiß, die Sie ihm voller Freude entgegenstrecken. Egal, wie Sie sich begrüßen - Hauptsache herzlich!

Unterkünfte in der Provence

Unterkunftsarten in unserem Angebot

Chambres d'hôtes (Privatunterkunft in Gästehäusern)
Die „Chambres d'hôtes“ sind die französische Antwort zu den „Bed & Breakfast". Hier erleben Sie den Charme eines Privatzimmers bei Franzosen. Die Gästehäuser verfügen meist nur über wenige Zimmer, so dass Sie hier eine wahre Ruhe-Oase vorfinden. Die Besitzer bereiten Ihnen einen warmherzigen Empfang und tun alles, damit Ihr Aufenthalt ein unvergesslicher wird. Denn allen Gästehäusern liegt es sehr am Herzen, Ihnen die bezaubernde Gegend näher zu bringen, Ihnen Geheimtipps zu Ausflugszielen sowie Restaurants in der Provence weiterzugeben und Ihnen ihre Lieblingsecken zu zeigen. In den Gästehäusern erwartet Sie ein landestypisches Frühstück (siehe oben) oder auch manchmal ein Abendessen mit regionalen Spezialitäten (der so genannte table d'hôtes).

Hotels
Bei uns wohnen sie in kleinen, geschmackvollen Hotels (meist Familienbetriebe), wo Sie sich wohlfühlen werden. Wir legen dabei besonders Wert darauf, Sie in keinen großen Hotelketten unterzubringen, sondern in kleinen Hotels mit Charme. Die Hoteliers freuen sich, Ihnen Ihre Region mit Tipps zu Ausflugszielen näher zu bringen oder Sie mit ihrer regionalen Küche zu verwöhnen. Wir vermitteln Ihnen gerne das von Ihnen gewünschte Hotel in der Kategorie Ihrer Wahl.

Unsere Auswahl beschränkt sich dabei auf gemütliche 2- und 3-Sterne Hotels sowie 3- und 4-Sterne Schlosshotels. Unser Partner arbeitet dabei ausschließlich mit Hotelvereinigungen zusammen, die von den Tourismus-Behörden sowohl als qualitativ wertvoll als auch besonders gastfreundlich eingestuft wurden. Solche „Labels" werden in Europa aufgrund ihrer Werte (Tradition, Gastfreundlichkeit, Qualität) geschätzt und garantieren Ihnen eine andersartige Betreuung in Familienbetrieben.

Ferienhäuser
Gerne vermitteln wir Ihnen in der Provence ein Ferienhaus in der von Ihnen gewünschten Region - ob auf dem Land, in den Bergen oder am Meer. Die Ferienhäuser sind alle im privaten Besitz und individuell eingerichtet. Sie teilen uns Ihre Wünsche und Daten mit und wir suchen das Ferienhaus heraus, was Ihren Anforderungen entspricht.

Ferienwohnungen
Einige Gasthäuser oder Privathäuser verfügen zusätzlich über eine Ferienwohnung, die wir für Sie ausfindig machen. Dabei profitieren Sie von den Annehmlichkeiten des Gästehauses (z. B. Pool-Mitbenutzung), sind aber doch unabhängig vom Rhythmus des Gästehauses (z. B. eigene Kochgelegenheit). Es ist eine bequemere und günstigere Alternative zum Ferienhaus oder Hotelzimmer und meistens ziemlich zentral gelegen.

Bei der Suche nach geeigneten Ferienwohnungen oder Ferienhäusern orientiert sich unser Partner auch an offiziellen Kriterien.

2 Sterne Unterkünfte erfordern z. B. keine Spülmaschine und nur einen üblichen Fernseher
3 Sterne Unterkünfte erfordern z. B. Spülmaschine, Waschmaschine, Herd mit 4 Platten, Ofen, Kühlschrank mit Eisfach, Satelliten-Fernseher, Schlafzimmergröße mindestens 11 qm u. v. m.
4 Sterne Unterkünfte erfordern z. B. W-LAN, Trockner u. v. m.

Ferienanlage
Gerne vermitteln wir Ihnen eine Unterkunft in einer typisch französischen Ferienanlage. Je nach Saison werden Sie hier zahlreiche Angebote vorfinden. Animation, Wellness, Sportangebote, Kinderbetreuung
u. v. m.

Wohnen im Schloss
Wir stellen Ihnen zwei Schlossarten zur Auswahl: Schlosshotel und Privatschloss
Die Schlosshotels (frz. „Châteaux-Hôtels") sind Hotels in Schlössern oder Anwesen, die 3 oder 4 Sterne von den offiziellen Gutachtern erhalten haben. Strenge Qualitätskriterien unterliegen dieser Bezeichnung, Die Privatschlösser werden von Privateigentümern verwaltet, meistens seit Generationen in der gleichen Familie. Es sind stilvoll und liebevoll restaurierte Villen, Domänen oder Schlösser, die ihren Gästen exklusive Ausstattung und Dekoration bieten. Die Küchenchefs, die hier arbeiten, haben bei den Besten gelernt und werden Sie mit köstlichen Gerichten, die den regionalen Produkten den gebührenden Respekt zollen, verwöhnen.

Unsere Auswahl beschränkt sich auf 3- und 4-Sterne Schlosshotels. Unser Partner arbeitet dabei ausschließlich mit Hotelvereinigungen zusammen, die von den Tourismus-Behörden sowohl als qualitativ wertvoll als auch besonders gastfreundlich eingestuft wurden. Solche „Labels" werden in Europa aufgrund ihrer Werte (Tradition, Gastfreundlichkeit, Qualität) geschätzt.

Für unseren Partner zählt bei der Wahl der Schlosshotels und Privatschlösser aber nicht nur der Komfort, der Service und der Standort, sondern vor allem auch der Charakter, das Flair, der Stil, der Charme und die Exklusivität. Alle von unserem Partner angebotenen Häuser verfügen über eine besondere Note.


Coronavirus | Covid-19

Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)

20.01.2022

Aktuelle Informationen zu den Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

21.07.2021


Seit dem 21. Juli 2021 ist in Frankreich der Gesundheitspass pass sanitaire für Freizeit- und Kultureinrichtungen mit mehr als 50 Personen (Theater, Freizeitparks, Konzerthallen, Festivals, Sportstätten, Kinos usw.) Pflicht.

Ab Anfang August 2021 wird der Pass auch in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Altenheimen, medizinischen und sozialen Einrichtungen sowie bei Fernreisen mit Flugzeug, Bahn und Bus Pflicht sein.

Quelle: Gouvernement.fr

Informationen zum Gesundheitspass:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf ein digitales COVID-Zertifikat geeinigt, welches in der Landessprache und auf Englisch den Nachweis erbringt, dass man entweder vollständig geimpft wurde, ein negatives Testergebnis hat oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist.

In Frankreich wurde dieses Zertifikat in Form des pass sanitaire umgesetzt. Dazu wird die französische Corona-Warn-App verwendet, die unter dem Namen TousAntiCovid kostenlos für Android und Apple heruntergeladen werden kann.

Die App TousAntiCovid wurde weiterentwickelt und dient nun auch als digitales COVID-Zertifikat, wie es in Deutschland mit der Corona-Warn-App möglich ist.

Geimpfte, Genesene und negativ getestete Personen können so über einen digitalen Nachweis verfügen und sind nicht länger auf das Papierdokument angewiesen (welches natürlich weiter genutzt werden kann).

Die Papierbescheinigung für Testergebnisse und Impfungen beinhaltet einen QR-Code, den man mit der App scannen und so das Ergebnis direkt in den pass sanitaire importieren kann.

Es ist nunmehr auch möglich, einen deutschen Impf-, Test- oder Genensenennachweis in die französische App zu importieren.

Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

26.02.2021

Frankreich überschreitet die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion, Martinique und Französisch-Polynesien als Risikogebiet eingestuft ist.

Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.

Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg  von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommenen, negativen virologischen COVID-19-Test nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Quelle: Auswärtiges Amt

30.10.2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Frankreich überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. [...]

Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen. [...]Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU-Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. [...]

Beschränkungen im Land

Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen: Jedes Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu bestimmten Zwecken unter Mitführung einer (in den meisten Fällen selbst auszufüllenden) Ausgangsbescheinigung möglich. Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen sollen in Kürze durch die französische Regierung veröffentlicht werden.

Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.

Hygieneregeln

Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis).  Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen, etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.

Quelle: Auswärtiges AmtÖffnet externen Link in neuem Fenster

25.08.2020


Ab sofort wird das Département Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA) und dort insbesondere die Départements Bouches-du-Rhône 13 und Alpes-Maritimes 06 an der Mittelmeerküste als Risikogebiet eingestuft. In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.

Frankreich selbst hat das Land in verschiedene Zonen eingeteilt. Anhand eines Ampelsystems ist für Besucher schnell ersichtlich, wie die aktuelle Situation in den einzelnen Region aussieht und welchen Vorkehrungen die einzelnen Regionen unterliegen. Unter folgenden Link können Sie sich die Karte ansehen. Grün bedeutet eine geringe, orange eine erhöhte und rot eine hohe Viruszirkulation. Klicken Sie bitte auf den folgenden Link und dann auf "Carte des indicateurs".

https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/carte-et-donnees#activite-epidemique

Hygieneregeln

Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Hier sind die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zu beachten.

Keine Reisewarnung für Frankreich ab dem 15. Juni!

Zum 15. Juni hebt die Bundesregierung die Reisewarnung für 30 europäische Staaten, darunter auch Frankreich, auf. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes werden individuelle Hinweise für die einzelnen Länder veröffentlicht, angepasst und aktualisiert, falls notwendig.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/

Stand 14.05.2020

Ab dem 15. Juni 2020 ist ein freier Reiseverkehr innerhalb Europas und auch nach Frankreich möglich. Voraussetzung ist, dass das Infektionsgeschehen stabil bleibt, was aktuell der Fall ist.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat auch in Frankreich zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren geführt. Seit dem 11. Mai gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Île de France dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.

Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen seit dem 6. April eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite der französischen Botschaft Berlin herunterladen und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Mai aufgehoben. Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Departments.

Stand 09.04.2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne­maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen.

Stand 16.03.2020

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Frankreich zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Absperrungen. Besonders betroffen ist die Region Grand-Est (Elsass, Lothringen und Champagne-Ardennes).

Die Französische Regierung hat darüber hinaus für einige Departements besondere Einstufungen vorgenommen, derzeit Aude, Calvados, Haute-Savoie, Haut-Rhin, Oise, Morbihan, Corse du Sud, Hérault. Zusätzlich sollen Bewegungen im Land auf das Notwendige beschränkt werden. Französische Schulen und Universitäten sind geschlossen, Schüler- und Klassenreisen aus und nach Frankreich finden derzeit nicht mehr statt.

Seit dem 15.03.2020 sind alle Cafés, Geschäfte, Restaurants und Kinos geschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Lediglich Lebensmittelläden, Apotheken und Tankstellen seien von der Regelung ausgenommen.

Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden. Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

Quelle: Auswärtiges Amt