Verkehrsregeln in Frankreich

In Frankreich gelten die internationalen Verkehrsvorschriften. Folgende Höchstgeschwindigkeiten sind dabei zu beachten:

innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h

auf Landstraßen: 80 km/h

auf Schnellstraßen (4-spurig): 110 km/h

auf Autobahnen: 130 km/h, bei Nässe 110 km/h

Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Juli 2018 gilt in Frankreich Tempo 80 auf Landstraßen!

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Die Autobahnen (A) sind kostenpflichtig. Gebühren können bar in Euro oder per Kreditkarte bezahlt werden. Der Überlandverkehr verlagert sich daher zunehmend auf die Nationalstraßen (N), die teilweise 4-spurig ausgebaut sind und damit eine geeignete Alternative zu den Autobahnen darstellen.

In der Rubrik Anreise mit dem Auto, erhalten Sie Informationen über die ideale Route nach Frankreich, die aktuelle Verkehrslage sowie die Höhe der Mautgebühren.


Neuerungen der Straßenverkehrsordnung

Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten ab Juli 2012

Ab dem 01. Juli 2012 sind alle Kraftfahrer verpflichtet, ein Alkoholmessgerät mit sich zu führen. Jeder Führer eines PKW, LKW, Busses, Motorräder (mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen. Dieses Messgerät muss jederzeit erreichbar, im Fahrzeug deponiert und auf Wunsch vorzeigbar sein.

Diese Bestimmungen gelten für alle Kraffahrzeuge, die in Frankreich unterwegs sind und damit auch für Touristen und Durchreisende!

Testgeräte: Einweg oder elektronisch

Für den Atemalkoholtest dürfen sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Testgeräte verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass diese der französischen Norm, gekennzeichnet durch "NF", entsprechen.

Einmaltester: für 1 € erhältlich

Einweg-Testgeräte sind in Frankreich z. B. an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken und Supermärkten erhältlich. Ein einzelnes Testgerät kostest ca. 1 €. Meist werden Sets, bestehend aus mehreren Testgeräten, verkauft. Diese kosten entsprechend mehr.

So funktioniert's

Die Einmaltestgeräte bestehen aus einem kleinen Röhrchen und einer Plastiktüte. Die beiden Enden des Röhrchens müssen zusammengedrückt werden. Dann bläst man in die Plastiktüte, bis diese vollständig aufgeblasen ist und steckt anschließend das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte. Dann drückt man die Tüte bis die Luft komplett durch das Röhrchen entwichen ist. Nach 2 Minuten kann man ablesen, ob der Fahrer Alkohol getrunken hat und noch fahrtüchtig ist oder doch lieber das Kraftfahrzeug stehen lassen sollte.

Keine Strafe bei Missachtung

Wer kein Alkoholtestgerät mit sich führt und in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nun entgegen der Planung doch kein Bußgeld zahlen. Vorgesehen war ein Bußgeld in Höhe von 11 € (ab dem 1. November 2012). Die Mitführpflicht von Alkoholtestsets ist zwar nicht abgeschafft, das Nichtmitführen wird aber nicht bestraft.

Promille-Grenze in Frankreich

In Frankreich liegt die zulässige Höchstgrenze der Blutalkoholkonzentration, wie auch in Deutschland, bei 0,5 mg/l


Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer ab 2013 Pflicht

Ab dem 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine reflektierende Kleidung tragen (mindestens 150 cm² der Kleidung müssen aus reflektierendem Material bestehen). Dies gilt auch für Touristen und Durchreisende!

Bei Missachtung dieser Verordnung muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 68 € gerechnet werden. (Quelle: ADAC, Reise & Freizeit)


Umweltzonen in Frankreich - gültige Umweltplakette notwendig

Seit 2015 haben in Frankreich mehrere Städte feste Umweltzonen (Zone à Circulation Restrainte | ZCR) für PKW, LKW, Busse und Motorräder eingerichtet. Im Jahre 2017 wurden neben diesen Zonen auch wetterabhängige Umweltzonen (Zone de Protection de l'Air | ZPA) eingerichtet. Diese umfassen geographisch abgesteckte größere Gebiete, die nur dann aktiviert werden, wenn die Luftverschmutzung einen bestimmten Wert überschreitet. Diese "Luftschutzzonen" (ZPA) gelten im Gegensatz zu den "Verkehrseinschränkungszonen" (ZCR) nur an bestimmten Tagen, was die Handhabe für die Fahrer nicht unbedingt leichter macht. Betrifft eine wetterabhängige Umweltzone ein ganzes Département, dann wird eine ZPA-Zone als ZPAd Zone bezeichnet (das "d" steht dabei für "Département"| wetterabhängige Umweltzone im gesamten Département).

Wenn wetterabhängige ZPA Zonen nicht nur in Städten und Metropolregionen eingerichtet sind sondern auf der Fläche eines ganzen französischen Departements, dann wird eine ZPA Zone als ZPAd Zone bezeichnet, wobei das „d“ für Departement steht.

Ab 2020 werden als Reaktion steigender Luftverschmutzung in vielen Städten nun weitere fest eingerichtete und wetterabhängige Umweltzonen eingeführt. Aus der ZCR-Zone in den größeren Städten wird in 2020 die sogenannte ZFE-Zone (Zone à Faibles Emissions | ZFE), die sich ab sofort auch über das Stadtgebiet ausdehnen kann. Dabei legt die jeweilige Stadt oder Kommune fest, welche Crit’Air Klassen wann einfahren dürfen. Dies wird auf einem Zusatzschild vor Einfahrt in die Zone angezeigt.

In den zuvor genannten Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Umweltplakette, der so genannten Crit'Air Vignette (certificat qualité de l'air), fahren. Dieses betrifft auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Frankreichreisende sollten sich daher vorab informieren, in welchen Städten eine Umweltplakette notwendig ist und diese rechtzeitig erwerben. Die Crit'Air Vignette ist in 6 Farben erhältlich und unterscheidet alte von neuen Fahrzeugen der EURO-Klassen 0 bis 6. Der Status der Umweltzonen kann je nach Grad der aktuellen Luftverschmutzung wechseln und Fahrverbote für Crit'Air Vignetten aussprechen, die ansonsten in der Zone gültig sind. Das heißt, dass Fahrzeuge mit Vignetten, die vorher in der Zone fahren durften, auf einmal nicht mehr fahren dürfen und bei Weiterfahrt mit hohen Strafen rechnen müssen.

Bisher gibt es 34 feste (ZCR) und wetterabhängige (ZPA) Umweltzonen in Frankreich, auf die schnell weitere, teils großflächige Zonen in den Regionen folgen werden.

Bisher wurden in folgenden Städten und umliegenden Regionen Umweltzonen eingerichtet: Paris (ZCR, ZPA), Paris Zone Grand Paris (ZFE), Annecy (ZPA), Chambery (ZPA), Arve-Tal (ZPA), Bouche-du-Rhône/Marseille (ZPAd), Côte d'Or/Dijon (ZPAd) Creuse/Guéret (ZPAd), Deux-Sèvres/Niort (ZPAd), Drôme/Valence (ZPAd), Eure-et-Loire/Chartres (ZPAd), Gers/Auch (ZPAd), Gironde/Bordeaux (ZPAd), Grenoble (ZCR, ZPA), Haute-Savoie/Annecy (ZPAd), Hérault/Montpeller (ZPAd), Isère/Grenoble (ZPAd), Lille (ZCR, ZPA), Loiret/Orléans (ZPAd) Lyon (ZFE, ZPA), Maine-et-Loiret/Angers (ZPAd), Marseille (ZPA), Puy-deDome/Clermont-Ferrand (ZPAd), Pyrénées-Atlantiques/Pau (ZPAd), Rennes (ZPA), Savoie/Chambery (ZPAd), Straßburg (ZCR, ZPA), Toulouse (ZPA), Vendée/La Roche-sur-Yon (ZPAd), Vienne/Poitiers (ZPAd)

Aufgrund der schnellen Entwicklung der letzten Monate, ist mit einer Ausweitung der Umweltzonen auf andere Städte und Regionen stark zu rechnen. Bitte informieren Sie sich, ob Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich eine Umweltzone passieren und bestellen Sie frühzeitig Ihre Umweltplakette.

Informationen sowie die Möglichkeit der Bestellung der Crit'Air Vignette erhalten Sie hier:

Informationen Crit'Air Vignette
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